Unterricht

Was wir wollen – was wir leisten

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gilt auch für kranke Kinder und Jugendliche. Er wird unter besonderer Berücksichtigung von Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Erholungsbedürftigkeit nach Möglichkeit sichergestellt und erfüllt.

Die erschwerte Lebenssituation kranker Kinder und Jugendlicher stellt die Private Schule für Kranke bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags vor besondere Anforderungen.

Im Mittelpunkt der pädagogischen Überlegungen steht der Schüler

  • in seiner momentanen Lebenssituation
  • mit seiner Krankheit
  • mit seinen individuellen Bedürfnissen

Das Ziel, Krankheitsbewältigung und Bildungsauftrag als Einheit zu betrachten, wird durch die Erfüllung folgender Aufgaben erreicht:

  • Durch Unterricht besonders in den Schwerpunktfächern unter Berücksichtigung besonderer Interessen soll der Anschluss an den Lernstoff der Heimatschule ermöglicht werden.
  • Lern- und Leistungsverhalten werden beobachtet und analysiert.
  • Informelle und formelle Prüfungsverfahren geben vertiefende Hinweise.
  • Pädagogisch orientierte, beobachtende Diagnostik dient als Grundlage für Beratung.
  • Kranke Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige als auch die Heimatschulen werden zu den mit der Krankheit einhergehenden besonderen Problemen sowie zu möglichen schulischen Veränderungen beraten.
Unterricht in der Schule für Kranke

Die Schule für Kranke ist eine eigenständige Schulart und versteht sich als Brücke zwischen den Schülerinnen und Schülern, ihrem Elternhaus, der Klinik und der jeweiligen Herkunftsschule. Lehrkräfte verschiedener Lehrämter unterrichten die Kinder und Jugendlichen einzeln, in Kleingruppen oder Klassen. Im Kontakt mit der jeweiligen Herkunftsschule werden stoffliche Schwerpunkte abgestimmt. Die Kinder und Jugendlichen bleiben beim Besuch der Privaten Schule für Kranke Schülerinnen und Schüler der bisher besuchten Schule und Schulart. Der Unterricht soll möglichst den Anschluss an den Stoff der Herkunftsschule – vor allem in den Kernfächern – gewährleisten. Der Heilungsprozess soll unterstützt und der Wille zur Genesung gestärkt werden und damit helfen, die Krankheit besser zu bewältigen. Die Wiedereingliederung in den normalen Schulbetrieb wird vorbereitet und begleitet. Zeitpunkt, Umfang und Inhalte richten sich nach den Klinikabläufen, der aktuellen Verfassung der Schülerinnen und Schüler sowie unseren personellen Möglichkeiten. Ein grundlegendes Verständnis für die jeweilige Erkrankung und ihre möglichen Folgen für das Lern- und Leistungsverhalten sind Voraussetzungen für den Unterricht. Die Kinder und Jugendlichen in ihrer besonderen Situation zu verstehen, zu fördern und zu begleiten sind wichtige Aufgaben des Unterrichts an der Schule für Kranke.

Das Erziehungskonzept unserer Schule

Grundlage für das Erziehungskonzept bildet neben der Krankenhausschulordnung und dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz auch das Positionspapier des VDS aus dem Referat „Pädagogik bei Krankheit“.

Über allem stehen allgemein verbindliche Erziehungsziele, die auf die Schülerinnen und Schüler in allen klinischen Einrichtungen der Privaten Schule für Kranke Region Main-Rhön zutreffen:

z. B. partnerschaftliches, verantwortliches, rücksichtsvolles und tolerantes Verhalten, Achtung vor der Würde jedes Menschen, Geduld, Kritikfähigkeit, Pflichtbewusstsein, Einhalten von Regeln, aber auch Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Höflichkeit, Anstrengungsbereitschaft.

Da die Schüler und Schülerinnen, die in der Privaten Schule für Kranke unterrichtet werden, nicht nur aus allen Schularten und Jahrgangsstufen kommen, sondern zum großen Teil durch längere, sehr oft psychische Erkrankungen an einen Klinikaufenthalt gebunden sind, ist ein einheitliches, für den gesamten Personenkreis zutreffendes Erziehungskonzept weder denk- noch umsetzbar. Ausgehend von den verschiedenen Diagnostiken müssen je nach Klinik unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, wobei immer der Einzelfall zu berücksichtigen ist.