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Wie die Lehrer zu den Schülern und die Schüler zu den Lehrern kommen Sebastian hat sich im Sportunterricht das Bein gebrochen. Nun liegt er eingegipst und noch benommen von der Narkose – der Bruch war leider kompliziert und musste entsprechend behandelt werden – in seinem Bett, eine verzweifelte Mutter neben sich. „Du versäumst doch viel zu viel Unterricht! Was machen wir denn? Am Ende musst du noch die Klasse wiederholen!“
Schwester Helene, die gerade das Krankenzimmer betritt, hat die letzten Sätze mitbekommen. „Aber nein, Frau Weber“, beruhigt sie die verzweifelte Mutter, „wir haben doch die Schule hier im Krankenhaus.“ Erstaunt erkundigt sich Frau Weber nach den Einzelheiten und erfährt Folgendes: - Bei der Anmeldung in der Aufnahme des Krankenhauses werden die ersten Daten des Schülers auf einem Aufnahmeblatt für die Schule vermerkt.
- Der zuständige Krankenhauslehrer bzw. die Krankenhauslehrerin sucht den Patienten am Krankenbett auf. Es wird besprochen, welcher Stoff durchgenommen werden muss. Der behandelnde Arzt legt fest, in welchem Umfang Unterricht stattfinden kann, was von der jeweiligen Belastbarkeit des Patienten bzw. der Patientin abhängt.
- Die Krankenhausschule nimmt, sobald die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, Kontakt mit der Stammschule auf und erkundigt sich nach Einzelheiten des Stoffplanes.
- Der Unterricht erfolgt nach Absprache mit Schwestern, Therapeuten und Schülern zu möglichst festen Zeiten.
- Zwei Unterrichtsstunden können pro Tag und Schüler gehalten werden. Je nach Art der Erkrankung oder Verletzung findet der Unterricht am Krankenbett oder im Unterrichtsraum statt.
- Sind mehrere Schüler eines Jahrganges anwesend, werden diese nach Möglichkeit gleichzeitig unterrichtet; oft geschieht dies auch jahrgangs- und schulartübergreifend.
 - Unterricht erfolgt vor allem in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Sprachen, aber auch Physik, Erdkunde oder auch Rechnungswesen sind möglich.
- Bei langen Erkrankungen können in Absprache mit der Stammschule auch Probearbeiten und Schulaufgaben geschrieben werden, sofern es der Zustand des Schülers / der Schülerin zulässt.
- Nach Beendigung des Klinikaufenthaltes erhält die Stammschule Informationen darüber, welcher Stoff durchgenommen wurde.
- Unterricht im Krankenhaus ist nach § 7 der Krankenhausschulordnung verpflichtend.
Diese Auskünfte haben Frau Weber sehr beruhigt. „Da bringe ich dir gleich morgen deine Bücher und Hefte mit, dann kannst du mit dem Lernen anfangen, sobald die Nachwirkungen der Narkose verflogen sind.“ Sebastian ist nicht so begeistert. Schule im Krankenhaus! Wer hätte das gedacht! Eigentlich hatte er sich schon darauf gefreut, viel fern zu sehen und seine Lieblingsbücher zu lesen. Und jetzt das! Und womöglich auch noch Hausaufgaben! Aber nach ein paar Tagen denkt er schon ganz anders …
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